Muslimischer Jugendrat - MJR

Die Mitglieder des Muslimischen Jugendrats bekennen sich zum islamischen Glaubensbekenntnis. Der Rat besteht aus Delegierten der muslimischen Jugendverbände und Vereine etc., die ihre Religion fördern und ihren Beitrag für die Gesellschaft leisten. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf die Schnittmengen des gemeinsamen Glaubens. Darüberhinaus sind die vertretenen Vereine in ihrer Handlung und Auslegung unabhängig und separat zu betrachten. Keine Handlung und Aussage eines Mitglieds kann auf andere Mitglieder im Muslimischen Jugendrat übertragen werden. Der Muslimische Jugendrat setzt sich dafür ein, dass alle Menschen eine Lebensgrundlage haben, die ihnen eine freie persönliche, körperliche, religiöse und kulturelle Entwicklung ermöglicht.

Ziele und Aufgaben

„Und es soll unter euch eine Gemeinschaft sein, die zum Rechten aufruft, und das Rechte gebietet und das Unrecht verwehrt. Sie sind es die erfolgreich sein werden.“
(Qur’an 3:104)

Der Rat verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck der Gemeinde ist die Förderung der islamischen Religion. Damit einher geht das Mitwirken in der Gesellschaft, sowohl auf politischer als auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene. Durch interkulturelles Zusammenleben und Gestalten soll gesellschaftlicher Fortschritt und Zusammenhalt erreicht werden.

Der Rat soll als überparteiliche Stimme der muslimischen Jugendlichen gelten und deren Interessen gegenüber der Öffentlichkeit vertreten. Somit ist der Muslimische Jugendrat eine offene Anlaufstelle sowohl für Muslime, als auch für Andersgläubige, was gegenseitige Integration fördert und Radikalisierung bzw. Extremismus vorbeugt.

Der Rat hat speziell die Aufgabe Aktionen und Veranstaltung aller muslimischen Jugendvereine und -gemeinden zu dokumentieren, um Überschneidungen zu vermeiden und gegenseitige Hilfe und Besuche zu gewährleisten, mit dem Ziel den Zusammenhalt zu stärken und gemeinsam mehr in der Gesellschaft für die Gesellschaft zu bewegen. Darüberhinaus steht es dem Rat mit der Stimme der Mehrheit frei, eigene Veranstaltungen zu planen und durchzuführen.